Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der von der beklagten Partei vorgelegten Verständigung, bestätigt vom Gemeindeamt R*****, ist die Klägerin am 21. 5. 2002 verstorben. In einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG wird das Verfahren durch den Tod des Klägers in jeder Lage des Verfahrens gemäß § 76 Abs 1 ASGG auch dann unterbrochen, wenn der Verstorbene durch einen Rechtsanwalt oder eine andere mit Prozessvollmacht ausgestattete Person vertreten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 9. 6. 1997 anerkannte die beklagte Partei den Anspruch auf Pflegegeld für die am 22. 1. 1930 geborene Irma K***** ab 1. 3. 1997 in Höhe der Stufe 3. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Klage stellte die Genannte das Begehren auf Zuerkennung eines Pflegegeldes der Stufe 6 ab 1. 3. 1997. Am 2. 9. 1997, sohin während der Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens in erster Instanz, verstarb Irma K*****. Mit Schriftsatz vom 23. 10. 1997 st... mehr lesen...
Norm: ASGG §76 Abs4
Rechtssatz: § 76 Abs 4 ASGG regelt nur die Fortsetzungsberechtigung hinsichtlich jener Ansprüche, bezüglich derer dem Verstorbenen (selbst) die aktive Anspruchslegitimation zustand. Entscheidungstexte 10 ObS 348/98v Entscheidungstext OGH 20.10.1998 10 ObS 348/98v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 24.5.1996 wurde der Antrag der ursprünglichen Klägerin Anna M***** auf Erhöhung des Pflegegeldes vom 12.3.1996 abgelehnt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Gewährung eines Pflegegeldes in Höhe der Stufe 5 ab Antragstag. Sie befinde sich seit 23.2.1996 im Pflegeheim Baumgarten und könne die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens alleine nicht mehr a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das von der ursprünglichen Klägerin Katharina L***** erhobene Klagebegehren auf Gewährung eines Pflegegeldes "zumindest in Höhe der Stufe 7" ab. Es gelangte zur Auffassung, daß der Pflegebedarf der am 9.7.1912 geborenen Klägerin mit monatlich 223 Stunden zu veranschlagen und überdies ständige Bereitschaft, sohin außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich sei, nicht jedoch praktische Bewegungsunfähigkeit oder ein gleichzuachtender Zustand vorlie... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem von der ursprünglichen Klägerin Gertrude F***** erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die Beklagte schuldig, ihr ab 1.1.1996 Pflegegeld der Stufe 6 im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen. Gegen dieses Urteil brachte die Beklagte Berufung ein. Noch vor der Vorlage der Akten an das Gericht zweiter Instanz wurde dem Erstgericht mitgeteilt, daß die Klägerin am 22.11.1996 verstorben ist; es faßte daraufhin am 4.12.1996 den Beschluß, daß das Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die am 12.4.1905 geborene Versicherte Friederike P***** bezog seit 1994 von der beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5. Ein am 28.8.1995 eingebrachter Erhöhungsantrag wurde mittels Bescheid der Beklagten vom 20.9.1995 abgelehnt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 17.1.1996 wurde ein weiterer Antrag der Klägerin vom 22.12.1995 auf Erhöhung des Pflegegeldes mit der
Begründung: zurückgewiesen, seit Rechtsk... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72AußStrG §179 Abs2ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Hat mangels eines Nachlaßvermögens keine Verlassenschaftsabhandlung stattgefunden, so kann die Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens gemäß § 19 Abs 3 BPGG nur von der Verlassenschaft nach der ursprünglichen Klägerin selbst, nicht aber von einem präsumtiven Erben beantragt werden. Sollte der ruhende Nachlaß, vertreten durch einen zu bestellenden Kurator, die Verfahrensforts... mehr lesen...
Norm: ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs1BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Ist im Zeitpunkt des Todes des Anspruchswerbers oder Anspruchsberechtigten ein Verfahren auf Gewährung oder Neubemessung des Pflegegeldes noch nicht abgeschlossen, so sind nach § 19 Abs 3 BPGG die im Abs 1 genannten Personen in der dort festgelegten Rangordnung auf Antrag zur Fortsetzung des Verfahrens berechtigt. Wird von diesen Personen innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Ansp... mehr lesen...
Norm: ZPO §164ASGG §76 Abs1ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Verstirbt der (vermeintlich) Pflegebedürftige während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens, ergibt sich die Fortsetzungsberechtigung nicht unmittelbar aus dem Bundespflegegeldgesetz, sondern aus § 76 ASGG. Nach Abs 1 dieser Bestimmung unterbricht der Tod des Klägers das Verfahren an sich in jeder Lage. Die Aufnahmeberechtigung richtet sich in einem solchen Fall nicht... mehr lesen...