Norm: ASGG §65 Abs2ASGG §67 Abs1 Z1ASGG §69ASGG §73
Rechtssatz: Jede Klage setzt einen Bescheid des Sozialversicherungsträgers voraus (mit Ausnahme der Säumnisfälle), der "darüber", dh über den der betreffenden Leistungssache zugrundeliegenden Anspruch des Versicherten ergangen sein muss; dies gilt auch für Feststellungsbegehren nach § 65 Abs 2 ASGG. Entscheidungstexte 10 ObS 48/88 Ents... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht seit 1. Oktober 1967 eine Alterspension. Mit Bescheid vom 25. September 1985 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Gewährung einer (zweiten) Alterspension ab 1. April 1985 ab. Die dagegen erhobene Klage wurde rechtskräftig (16 b C 156/85 des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Wien, 31 R 108/86 des Oberlandesgerichtes Wien) mit der
Begründung: abgewiesen, daß die Zuerkennung einer zweiten Alterspension aus dem Gesetz nicht abge... mehr lesen...