Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß das mit der beklagten Partei abgeschlossene Dienstverhältnis nach wie vor aufrecht sei. Er sei seit 1.4.1996 als Immobilienmakler und Bauträger mit einem befristeten Dienstverhältnis bis 31.1.2002 bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen. Am 13.11.1996 habe er die Kündigung der beklagten Partei für 31.12.1996 erhalten, diese sei jedoch mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes für die vorzeitige Auflösung des Dienstverhä... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 Abs1ASGG §63 Abs2EO §308a
Rechtssatz: Die Regelungen des § 308 a EO sehen die Feststellungen des (teilweisen) Umfanges der Entbindung vom Rechtsstreit vor, sodaß trotz der Sendebestimmungen des § 63 ASGG im Falle des des Eintrittes eines Gläubigers im Berufungsverfahren gemäß § 308 Abs.1 Z 1 EO mit der Aufhebung und Rückverweisung an das Erstgericht vorzugehen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. April 1978 als Angestellter beschäftigt und mit der Konstruktion von Werkzeugmaschinen befaßt. Für dieses Werkzeugmaschinenprogramm sollten neue Märkte aufgebaut werden. Erhebungen auf dem amerikanischen Markt, die im Jahre 1985 durchgeführt wurden, ließen eine große Nachfrage nach diesen Maschinen erwarten, so daß sich die Beklagte entschloß, ein Team zusammenzustellen und in die USA zu entsenden. Der technische Angest... mehr lesen...
Norm: ASGG §63 Abs2
Rechtssatz: Hebt das Berufungsgericht das Urteil der ersten Instanz deshalb auf, weil es noch im erheblichen Umfange ergänzungsbedürftig ist und daher der Umfang des Prozeßstoffes und die Erweiterungen des Verfahrens noch gar nicht abzusehen sind, hat das Erstgericht im fortgesetzten Verfahren auch über die im Berufungsverfahren vorgebrachten Neuerungen zu verhandeln und zu entscheiden. Entscheidungstexte... mehr lesen...