Entscheidungsgründe: 1.1. Das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen stellt den Antrag, den ersten Satz des §58 Abs1 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG), BGBl. Nr. 104/1985, als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. §58 des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1985, - der angefochtene erste Satz des Abs1 ist hervorgehoben - lautet: "Kostenersatz und Gebühren §58. (1) In Rechtsstreitigkeiten nach §50 Abs2 steht e... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätASGG §58
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch den Ausschluß der
Kostenersatzverpflichtung für Betriebsverfassungsstreitigkeiten
in arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren erster und zweiter
Instanz; keine unsachliche Differenzierung gegenüber der
unterschiedlichen Regelung für Arbeitsrechtssachen auf... mehr lesen...