Rechtssatz: Bei gemeinsamer Verhandlung von Rechtsstreitigkeiten nach § 50 Abs 2 und solchen nach § 50 Abs 1 ASGG darf von keinem fiktiven gemeinsamen Streitwert ausgegangen werden. Entscheidungstexte 07 Ra 100/96 Entscheidungstext OLG Wien 07.08.1997 07 Ra 100/96 mehr lesen...