Begründung: I. 1. Gestützt auf Art140 Abs1 B-VG begehrt der Antragsteller mit näherer
Begründung: §26 Abs1 Z2 litb des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) sowie die Wortfolge "können mit Zustimmung des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport im öffentlichen Interesse insoweit zur Gänze berücksichtigt werden, als die Tätigkeit oder das Studium für die erfolgreiche Verwendung des Vertragsbediensteten von besonderer Bedeutung ist" in §26 Abs3 VBG, jeweils "in de... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Gestützt auf Art140 Abs1 B-VG begehrt der Antragsteller mit näherer
Begründung: §26 Abs1 Z2 litb des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) sowie die Wortfolge "können mit Zustimmung des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport im öffentlichen Interesse insoweit zur Gänze berücksichtigt werden, als die Tätigkeit oder das Studium für die erfolgreiche Verwendung des Vertragsbediensteten von besonderer Bedeutung ist" in §26 Abs3 VBG, jeweils "in de... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragASGG §2ASGG §50 Abs1 Z1VertragsbedienstetenG 1948 §26
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des Vertragsbedienstetengesetzes betreffend die Anrechnung von Zeiten
bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages infolge Zumutbarkeit der
Anrufung des Arbeitsgerichts ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragASGG §2ASGG §50 Abs1 Z1VertragsbedienstetenG 1948 §26
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des Vertragsbedienstetengesetzes betreffend die Anrechnung von Zeiten
bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages infolge Zumutbarkeit der
Anrufung des Arbeitsgerichts ... mehr lesen...