Norm: ZPO §528EO §381ASGG §46ASGG §47
Rechtssatz: Seit der ZVN 2002 sind Wertgrenzen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses in Arbeitsrechtssachen im Sicherungsverfahren unbeachtlich. Entscheidungstexte 6 ObA 1/06z Entscheidungstext OGH 29.06.2006 6 ObA 1/06z Veröff: SZ 2006/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GASGG §47
Rechtssatz: § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist mangels abweichender Regelung im § 47 ASGG auch im Verfahren in Arbeitssachen und Sozialrechtssachen anzuwenden. An dieser Rechtslage hat sich auch durch die Neufassung des § 47 ASGG durch die Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140, nichts geändert (so bereits 10 ObS 183/98d). Entscheidungstexte 10 ObS 267/00... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 AZPO §528 LASGG §46ASGG §47
Rechtssatz: § 519 ZPO ist auf zweitinstanzliche Beschlüsse im Rekursverfahren dann nicht analog anzuwenden, wenn der Rekurs in seiner Funktion nicht einem Rechtsmittel in der Hauptsache entspricht, sondern eine reine Verfahrensbeschwerde darstellt. Dann ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof in den Grenzen des § 528 ZPO beziehungsweise im arbeitsgerichtlichen Verfahren in jenen der §§ 46, 47 ASGG ... mehr lesen...
Norm: ASGG §3ASGG §47
Rechtssatz: Wurde durch ein Bezirksgericht über die Frage entschieden, ob das vom Kläger angerufene Gericht sachlich unzuständig ist, weil es sich um eine Arbeitsrechtssache handelt, richtet sich das Rechtsmittelverfahren nicht nach den für Arbeitsrechtssachen, sondern nach den nach der Zivilprozessordnung allgemein für Rechtsmittel geltenden Vorschriften. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46ASGG §47
Rechtssatz: Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt können auch in Sozialrechtssachen nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 10 ObS 122/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 10 ObS 122/88 Veröff: SSV-NF 2/82 10 ObS 320/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 ObS 32... mehr lesen...
Norm: ASGG §47
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 519 Abs 1 Z 1 und 2 ZPO über die Anfechtbarkeit von Beschlüssen, welche im Berufungsverfahren ergangen sind, gelten auch für das Verfahren in Arbeitsrechtssachen und Sozialrechtssachen. Entscheidungstexte 9 ObA 11/88 Entscheidungstext OGH 13.01.1988 9 ObA 11/88 10 ObS 114/90 En... mehr lesen...
Norm: ASGG §47
Rechtssatz: Analog § 535 ZPO unterliegt die Anfechtbarkeit der im Verfahren über Nichtigkeitsklagen oder Wiederaufnahmsklagen gefaßten Beschlüsse ansonsten denselben Beschränkungen wie die Anfechtbarkeit der von diesem Gericht als Rechtsmittelinstanz gefaßten Beschlüsse. Da gemäß § 47 Abs 1 ASGG in Arbeitsgerichtssachen und Sozialgerichtssachen die Rekursbeschränkung des § 528 Abs 1 Z 5 ZPO nicht gilt, ist der Rekurs diesbezüglic... mehr lesen...