Norm
ASGG §46Rechtssatz
Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt können auch in Sozialrechtssachen nicht angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085813Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009