Norm: ZPO §528EO §381ASGG §46ASGG §47
Rechtssatz: Seit der ZVN 2002 sind Wertgrenzen für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses in Arbeitsrechtssachen im Sicherungsverfahren unbeachtlich. Entscheidungstexte 6 ObA 1/06z Entscheidungstext OGH 29.06.2006 6 ObA 1/06z Veröff: SZ 2006/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 AZPO §528 LASGG §46ASGG §47
Rechtssatz: § 519 ZPO ist auf zweitinstanzliche Beschlüsse im Rekursverfahren dann nicht analog anzuwenden, wenn der Rekurs in seiner Funktion nicht einem Rechtsmittel in der Hauptsache entspricht, sondern eine reine Verfahrensbeschwerde darstellt. Dann ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof in den Grenzen des § 528 ZPO beziehungsweise im arbeitsgerichtlichen Verfahren in jenen der §§ 46, 47 ASGG ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46
Rechtssatz: Werden Ansprüche auf Kündigungsentschädigung aus einer zeitwidrigen Kündigung geltend gemacht, im Berufungsverfahren in diesem Zusammenhang aber nur noch Fragen der Arbeitnehmereigenschaft, der Anwendung österreichischen Rechts und der Umrechnung releviert, so liegt kein Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses iSd § 46 Abs 3 Z 1 ASGG vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Abs1 Z2ASGG §46ASGG §87 Abs1
Rechtssatz: § 87 Abs 1 ASGG ordnet nur die amtswegige Beweisaufnahme an, das Verfahren ist aber im Übrigen nicht durch den Amtswegigkeitsgrundsatz beherrscht. Der Grundsatz der materiellen Wahrheitsforschung ist im Sozialrechtsverfahren nicht anzuwenden (so schon 10 Ob S 236/89 = SSV-NF 3/115). Entscheidungstexte 10 ObS 2115/96v Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASGG §46ZPO §502 Abs1 A
Rechtssatz: § 46 ASGG ordnet lediglich die Zulässigkeit der Revision gegen Urteile der Berufungsgerichte im Verfahren in Arbeitsrechtssachen oder Sozialrechtssachen, ohne daß es darauf ankäme, ob die Rechtssache bei richtiger Beurteilung als Arbeitsrechtssache (§ 50 ASGG) oder Sozialrechtssache (§ 65 ASGG) anzusehen wäre. Entscheidungstexte 1 Ob 580/93 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §46
Rechtssatz: Da die im § 25 Abs 1 Z 3 ArbGerG vorgesehene Neudurchführung der Verhandlung vor dem Berufungsgericht in das ASGG nicht übernommen wurde, sodaß nunmehr Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht auch solche des Berufungsverfahrens sind, ist der im allgemeinen zivilgerichtlichen Verfahren geltende Grundsatz, daß Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden können, auch im Verfahre... mehr lesen...
Norm: ASGG §46ASGG §54 Abs1
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht irrtümlich in einem Verfahren nach § 54 Abs 1 ASGG einen Ausspruch im Sinne des § 46 Abs 2 ASGG in seine Entscheidung aufgenommen, ist dieser zwar gesetzwidrig, gilt aber als nicht beigesetzt. Die Revision ist als ordentliche Revision zu behandeln. Entscheidungstexte 9 ObA 72/89 Entscheidungstext OGH 05.04.1989 9 ObA... mehr lesen...
Norm: ASGG §46ASGG §47
Rechtssatz: Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt können auch in Sozialrechtssachen nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 10 ObS 122/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 10 ObS 122/88 Veröff: SSV-NF 2/82 10 ObS 320/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 10 ObS 32... mehr lesen...
Norm: ASGG §46ASGG §77 Abs2
Rechtssatz: Ein Verfahren über das einer Versicherten gemäß § 162 Abs 3 ASVG gebührende Wochengeld ist ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen. Entscheidungstexte 10 ObS 85/87 Entscheidungstext OGH 06.10.1987 10 ObS 85/87 10 ObS 181/89 Entscheidungstext OGH 04.07.1989 10 ObS 181/89 Veröff: SSV-NF... mehr lesen...
Norm: ASGG §46ASVG §247
Rechtssatz: Als Verfahren über wiederkehrende Leistungen im Sinne des Abs 4 hat auch das in den §§ 247 ASVG, 117 a GSVG, 108 a BSVG und 46 a NVG vorgesehene Verfahren zur Feststellung der Versicherungszeiten zu gelten. Entscheidungstexte 10 ObS 26/87 Entscheidungstext OGH 08.09.1987 10 ObS 26/87 Veröff: SZ 60/165 = JBl 1988,130 = SSV-NF 1/18 ... mehr lesen...