Norm
ASGG §46Rechtssatz
Werden Ansprüche auf Kündigungsentschädigung aus einer zeitwidrigen Kündigung geltend gemacht, im Berufungsverfahren in diesem Zusammenhang aber nur noch Fragen der Arbeitnehmereigenschaft, der Anwendung österreichischen Rechts und der Umrechnung releviert, so liegt kein Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses iSd § 46 Abs 3 Z 1 ASGG vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000236Dokumentnummer
JJR_19980210_OLG0009_0090RA00114_97V0000_001