Begründung: Mit Beschluss vom 14. 1. 1999 wies das Erstgericht die Wiederaufnahmsklage und den damit verbundenen Antrag auf Fristverlängerung, die mit Beschluss des Obersten Gerichtshof vom 24. 11. 1998, 10 ObS 363/98z, zuständigkeitshalber an das Erstgericht überwiesen worden waren, bereits im Vorprüfungsverfahren noch vor Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung mangels Geltendmachung eines gesetzlichen Anfechtungsgrundes zurück. Dem dagegen (rechtzeitig binne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In Anbetracht des vor dem 31.12.1994 liegenden Datums der Klagseinbringung ist die Zuständigkeitsnorm des § 111 Abs 1 KO in der Fassung vor der ASGG-Novelle 1994 BGBl Nr 624 maßgebend, weshalb die besonderen Vorschriften des ASGG über die Besetzung und das Verfahren in Arbeitsrechtssachen nicht anzuwenden sind (SZ 69/207; 8 Ob 2301/96g). In Anbetracht des vor dem 31.12.1994 liegenden Datums der Klagseinbringung ist die ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. 11. 1990 wurde im Verfahren zu 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt dem Begehren der Wiederaufnahmsbeklagten und dortigen Klägerin (im folgenden kurz Beklagte bezeichnet) teilweise stattgegeben und die Wiederaufnahmsklägerin und dortige Beklagte (im folgenden kurz Klägerin bezeichnet) zur Zahlung eines Betrages von 4,135.146,20 S an die Beklagte verpflichtet. Ein Mehrbegehren der Beklagten wurde abgewiesen. Das Gericht gelangte aufgrund des durc... mehr lesen...
Norm: ASGG §39 Abs4ZPO §225ZPO §534
Rechtssatz: Die Gerichtsferien bleiben auf den Lauf der Frist für die Wiederaufnahmsklage in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Sachen ohne Einfluß. Entscheidungstexte 9 ObA 235/91 Entscheidungstext OGH 04.12.1991 9 ObA 235/91 Veröff: EvBl 1992/95 S 416 = SZ 64/172 8 ObA 207/94 Entsche... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machten ihre im Konkurs angemeldeten, vom Beklagten bestrittenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis mit der Gemeinschuldnerin von 30.622,73 S und 31.668,20 S sA gemäß § 111 Abs 1 KO mit getrennten Klagen beim Konkursgericht geltend. Nach Verbindung der beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung wies das Erstgericht die beiden Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Die Revision der Kläger ist unzulässig. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers, es werde festgestellt, daß die ihm aus seinem seinerzeitigen Arbeitsverhältnis bei der Gemeinschuldnerin zustehende restliche Entgeltforderung von S 251.843,-- als Konkursforderung zu Recht bestehe, hinsichtlich eines Teilbetrages von S 50.000,-- ab. Diese Teilabweisung wurde vom Berufungsgericht bestätigt. Gegen die berufungsgerichtliche Entscheidung erhob der Kläger Revision, welche vom Erstgericht mit Beschluß vom 14.Mä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. Juli 1961 bis 28. Juni 1985 zunächst als Arbeiter und dann als Angestellter bei der Druck- und Verlagsanstalt W*** F*** & D*** Gesellschaft mbH & Co KG beschäftigt. Am 27. Juni 1985 wurde der Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Am 28. Juni 1985 erklärte der Kläger seinen Austritt. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm eine weitere Konkursforderung im Betrag von 169.977 S netto zustehe. Im Juni 1983 sei zwischen dem... mehr lesen...
Norm: ASGG §11ASGG §39 Abs4JN §8KO §111KO §171KO §179ZPO §222ZPO §223ZPO §224ZPO §225
Rechtssatz: Im Prüfungsprozeß gemäß § 111 Abs 1 KO sind auch bei ansonsten in die Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit fallenden Rechtsstreitigkeiten gemäß § 179 Z 3 KO lediglich die für die Vertretung der Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Bestimmungen, im übrigen aber die Vorschriften der JN und der ZPO (etwa über die Gerichtsbe... mehr lesen...