Norm: ASGG §11 Abs1ASGG §11b Abs1ASGG §11b Abs2JN §20 Z1ZPO §477 Abs1 Z2
Rechtssatz: Wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom Vorsitzenden (in I.Instanz) allein (bzw. vom 3-Berufsrichtersenat im Berufungsverfahren) durchgeführt werden kann, bleibt die Fällung der enderledigenden Sachentscheidung dem Senat vorbehalten (Beiziehung der fachkundigen Laienrichter; vgl. § 11 b Abs.3 ASGG). ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage vom 8.8.1997 hat der seit 4.2.1980 bei der beklagten Partei beschäftigte Kläger seine vorzeitige (,fristlose") Entlassung vom 24.7.1997 mit dem Begehren bekämpft, diese für rechtsunwirksam zu erklären. Die beklagte Partei beantragte die Klagsabweisung, stellte einen Zwischenantrag auf Feststellung (AS 7 und 9) und wendete im wesentlichen ein, daß der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflicht[en]verletzung gemäß § 87 lit f. GewO aF vom Kläger wegen... mehr lesen...