Entscheidungen zu § 34 Abs. 4 ARHG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1989/11/29 B704/89

Begründung: 1.1. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Landshut (Bundesrepublik Deutschland) ersuchte am 10. April 1989 im Wege der Interpol um Verhängung der vorläufigen Auslieferungshaft über den in Österreich befindlichen deutschen Staatsangehörigen J C. Diesem Ersuchen lag ein Haftbefehl der Dritten Strafkammer des Landgerichtes Landshut vom 3. März 1989, AZ KLs 5 Js 8050/84, zugrunde, worin J C beschuldigt wurde, sechzehn Vergehen des Betrugs, ein Vergehen der fortgesetzt... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.11.1989

RS Vfgh 1989/11/29 B704/89

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidAuskunftspflichtG §4ARHG §34 Abs4
Leitsatz: Mitteilung des Bundesministers für Justiz an den Rechtsvertreter desBeschwerdeführers über bereits vollzogene Verfahrensschritte in einemAuslieferungsverfahren; kein Bescheid
Rechtssatz: Die angefochtene Zuschrift (Schreiben an Rechtsanwalt d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1989

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