Norm: MRK Art3ARHG §20 Abs3
Rechtssatz: Zu den völkerrechtlichen Mindeststandards und unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Republik Österreich, die auch im vertraglichen Auslieferungsverkehr zu beachten sind, zählt nicht nur das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender (Artikel 3 MRK), sondern auch das Verbot schlechterdings nicht mehr schuldangemessener Strafen. Unangemessen hohe und schwere... mehr lesen...