Die beschwerdeführende Partei stellte im November 1998 beim Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawische Staatsangehörige A (geborene K) für die berufliche Tätigkeit als Buchhalterin. Nach dem Inhalt des Antrages seien als spezielle Kenntnisse "Diplom Finanzwesen" erforderlich; die Vermittlung von Ersatzarbeitskräften sei "erwünscht". Die beschwerdeführende Parte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §14;AMSG 1994 §21;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Der Regionalbeirat ist im Berufungsverfahren nach dem AuslBG nicht zu hören, weil nach § 20 Abs. 3 AuslBG hierfür das Landesdirektorium zuständig ist. Dem Aufsichtsorgan "Landesdirektorium" kommt allerdings keine nach außen in E... mehr lesen...