Am 20. Dezember 2002 schloss die Beschwerdeführerin mit ihrer Mitarbeiterin G eine Vereinbarung über Altersteilzeit mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 ab. Am 17. Jänner 2007 stellte sie einen Antrag auf Zuerkennung von Altersteilzeitgeld, welcher mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien, Regionale Geschäftsstelle Esteplatz, vom 29. Jänner 2007 abgewiesen wurde. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung der Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 idF 2000/I/092;AlVG 1977 §79 Abs73 idF 2003/I/071;AlVG 1977 §82 Abs1 idF 2004/I/142;
Rechtssatz: Die Übergangsregelung des § 82 Abs. 1 AlVG setzt einen Anspruch auf Altersteilzeitgeld nach § 27 in der Fassung des BGBl. I Nr. 92/2000 voraus, dessen Vorliegen wiederum gemäß § 79 Abs. 73 AlVG zu beurteilen ist. § 82 Abs. 1 AlV... mehr lesen...