Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / AllgAlVG §51BAO §212BAO §239ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Klage
auf Zahlung von Verzugszinsen für verspätet ausbezahlte
Notstandshilfe als aussichtslos
Rechtssatz: Eine Regelung im Hinblick auf die verspätete Auszahlung der Notstandshilfe enthält das ... mehr lesen...
Begründung: Mit selbstverfaßtem Schriftsatz, datiert mit 2.4.2001, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 29.3.2001, erhebt der Einschreiter Klage gem. Art137 B-VG und beantragt die Zahlung von gesetzlichen Verzugszinsen samt Zinseszinsen in der Höhe von S 21.789,96 für die verspätete Auszahlung der ihm zuerkannten Notstandshilfe für die Monate Juni und Juli 1999 sowie März, April, Mai, Juni, September, Oktober und Dezember 2000 und Jänner und Februar 2001. Für die Einbrin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In seiner auf Art137 B-VG gestützten, gegen den Bund gerichteten Klage vom 1. August 1995 begehrt der Kläger die Erlassung folgenden Urteils: "Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die ihm gebührende Notstandshilfe in Höhe von S 92.716,05 einschließlich 10 % Verzugszinsen innerhalb von 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu zahlen. Der Beklagte ist ferner schuldig, dem Kläger die mit S 40.000,-- bestimmten Prozeßkosten ebenfalls binnen 14 Tagen bei sonstige... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / BescheidB-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätAlVG §49 Abs2AlVG §51ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §406
Leitsatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs zur Behandlung einer
Liquidierungsklage betreffend Notstandshilfe für Zeiträume von deren
bescheidmäßiger Aberkennung; Zulässigkeit der Klage für die übrigen
Zeiten... mehr lesen...