Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz vom 7. Juli 2003 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer ab 4. Juli 2003 Arbeitslosengeld gebühre. Der Beschwerdeführer habe den Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld nicht innerhalb der (von der regionalen Geschäftsstelle auf dem bundeseinheitlichen Antragsformular) festgesetzten Frist, sondern erst am 4. Juli 2003 eingebracht. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer Arbeitslosengeld ab 18. Juni 1997 zuerkannt. Nach der Begründung: dieses Bescheides habe der Beschwerdeführer in seiner Berufung angegeben, vom 15. März bis 15. Juni 1997 (über den Eintritt der Arbeitslosigkeit hinaus) im Krankenstand, aufgrund von Kreislaufbeschwerden jedoch nicht in der Lage gewesen zu sein, bereits am 16. oder 17. Juni das Arbeitsmarktservice aufzusuchen. Daher sei es erst am 18. J... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus welchem Grund der Arbeitslose nicht bereits gem § 46 Abs 3 Z 2 AlVG bei einem Amtstag der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen hat, welcher der auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit nächstfolgende Amtstag gewesen ist (h... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs3 Satz1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;VwRallg;
Rechtssatz: "NACHWEISEN" iSd § 46 Abs 3 erster Satz AlVG 1977 heißt, entsprechende Schriftstücke vorzulegen. Existieren solche Belege nicht, sind vom Ausspruchswerber sonstige Beweisangebote zu erstatten. ... mehr lesen...