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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §17 Abs1;Rechtssatz
Aus welchem Grund der Arbeitslose nicht bereits gem § 46 Abs 3 Z 2 AlVG bei einem Amtstag der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen hat, welcher der auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit nächstfolgende Amtstag gewesen ist (hier: Kreislaufbeschwerden), ist nach dem insoweit klaren Gesetzeswortlaut - anders als im Falle der krankheitsbedingten verspäteten Abgabe des Antragsformulars - unerheblich.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997080583.X01Im RIS seit
18.10.2001