RS Vwgh 1998/2/17 97/08/0583

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Veröffentlicht am 17.02.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §17 Abs1;
AlVG 1977 §46 Abs1;
AlVG 1977 §46 Abs3 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus welchem Grund der Arbeitslose nicht bereits gem § 46 Abs 3 Z 2 AlVG bei einem Amtstag der regionalen Geschäftsstelle vorgesprochen hat, welcher der auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit nächstfolgende Amtstag gewesen ist (hier: Kreislaufbeschwerden), ist nach dem insoweit klaren Gesetzeswortlaut - anders als im Falle der krankheitsbedingten verspäteten Abgabe des Antragsformulars - unerheblich.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997080583.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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