Aus der vorliegenden Beschwerde und der beigeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Notstandshilfe ab. Nach der Bescheidbegründung habe der Beschwerdeführer am 10. Februar 1992 beim zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf Notstandshilfe gestellt. Diesem Antrag habe das Arbeitsamt mit Bescheid vom 13. Februar ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1494;AlVG 1977 §33 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist davon auszugehen, daß die Dreijahresfrist des § 33 Abs 5 AlVG bereits abgelaufen ist und daher entsprechend dieser Bestimmung keine Notstandshilfe mehr gewährt werden konnte, so ist der Bf auch dadurch,... mehr lesen...