Der Beschwerdeführer stellte bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Schwaz am 23. Dezember 1998 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Schwaz vom 6. September 1999 stellte diese fest, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 AlVG ein Arbeitslosengeld in der Höhe von S 270,40 täglich zustehe. Begründend führte die erstinstanzliche Behörde aus, das Ermittlungsverfahren h... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §21 Abs10;AlVG 1977 §79 Abs46;
Rechtssatz: Ansprüche auf Arbeitslosengeld (hiezu gehört auch der Anspruch auf Fortbezug desselben gemäß § 19 Abs. 1 AlVG) sind - sofern der Gesetzgeber nichts anderes anordnet - zeitraumbezogen zu beurteilen (Hinweis E 19. Jänner 1999, 98/08/0310). Europ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §19 Abs1;AlVG 1977 §21 Abs10;
Rechtssatz: Der vom Arbeitslosen geltend gemachte Anspruch auf Fortbezug des Arbeitslosengeldes steht nicht auf Grund einer "Rahmenfristerstreckung" zu, sondern vielmehr auf Grund einer Erstreckung der Fortbezugsfrist des § 19 Abs. 1 zweiter Satz AlVG, die ihrerseits nicht von einer Rahmenfristerst... mehr lesen...