RS Vwgh 2001/10/22 2001/19/0005

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Veröffentlicht am 22.10.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §19 Abs1;
AlVG 1977 §21 Abs10;

Rechtssatz

Der vom Arbeitslosen geltend gemachte Anspruch auf Fortbezug des Arbeitslosengeldes steht nicht auf Grund einer "Rahmenfristerstreckung" zu, sondern vielmehr auf Grund einer Erstreckung der Fortbezugsfrist des § 19 Abs. 1 zweiter Satz AlVG, die ihrerseits nicht von einer Rahmenfristerstreckung abhängig ist (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190005.X03

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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