Der Beschwerdeführer stellte bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Schwaz am 23. Dezember 1998 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Schwaz vom 6. September 1999 stellte diese fest, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 15 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 10 AlVG ein Arbeitslosengeld in der Höhe von S 270,40 täglich zustehe. Begründend führte die erstinstanzliche Behörde aus, das Ermittlungsverfahren h... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs1;AlVG 1977 §14 Abs2;AlVG 1977 §14 Abs3;AlVG 1977 §15 Abs5;AlVG 1977 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 19 Abs. 1 zweiter Satz AlVG vorgesehene Verlängerung der Fortbezugsfrist ist lediglich von der Entrichtung des Sicherungsbeitrages für die betreffenden Zeiträume abhängig, nicht aber davon, dass diese Entrichtung für eben ... mehr lesen...