RS Vwgh 2001/10/22 2001/19/0005

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Veröffentlicht am 22.10.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §14 Abs1;
AlVG 1977 §14 Abs2;
AlVG 1977 §14 Abs3;
AlVG 1977 §15 Abs5;
AlVG 1977 §19 Abs1;

Rechtssatz

Die in § 19 Abs. 1 zweiter Satz AlVG vorgesehene Verlängerung der Fortbezugsfrist ist lediglich von der Entrichtung des Sicherungsbeitrages für die betreffenden Zeiträume abhängig, nicht aber davon, dass diese Entrichtung für eben diese Zeiträume auch die Erstreckung einer Rahmenfrist gemäß § 14 Abs. 1 bis 3 AlVG aus dem Grunde des § 15 Abs. 5 AlVG bewirkt hätte (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001190005.X02

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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