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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §14 Abs1;Rechtssatz
Die in § 19 Abs. 1 zweiter Satz AlVG vorgesehene Verlängerung der Fortbezugsfrist ist lediglich von der Entrichtung des Sicherungsbeitrages für die betreffenden Zeiträume abhängig, nicht aber davon, dass diese Entrichtung für eben diese Zeiträume auch die Erstreckung einer Rahmenfrist gemäß § 14 Abs. 1 bis 3 AlVG aus dem Grunde des § 15 Abs. 5 AlVG bewirkt hätte (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001190005.X02Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017