Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer bezog ab September 1999 Studienbeihilfe. Ab 1. Jänner 2000 schloss er mit seinen Eltern einen Pachtvertrag über deren landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von S 245.000,-. Aus der "Erklärung über einheitlich und gesondert festzustellende Einkünfte nichtbuchführender Land- und Forstwirte für 1999" ergibt sich ein Einkommen aus diesem Betrieb von S 0,-. Der im Instanzenzug ergangene angefochtene Bescheid bestä... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAlVG §12 Abs6StudFG 1992 §8 Abs1StudFG 1992 §10 Z1, Z2StudFG 1992 §49 Abs3StudFG 1992 §51 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch bescheidmäßige Verpflichtung des
Beschwerdeführers zur Rückzahlung ausbezahlter Studienbeihilfe wegen
Annahme des Ruhens des Anspruches infolge denkunmöglicher
Heranziehung der Einheitswertgrenze des
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Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt, in §12 Abs6 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) litb idF BGBl. 615/1987 und die Wortfolge "auf andere Art" in litc idF BGBl. 817/1993 als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu (im Hinblick auf die Novelle BGBl. 297/1995) auszusprechen, daß diese Bestimmungen verfassungswidrig waren. §12 umschreibt die nach §7 Abs1 Z1 AlVG für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erforderliche Arbeitslosigkeit. Während ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangAlVG §12 Abs6
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit der Gleichstellung von Eigentümern
land(forst)wirtschaftlicher Betriebe und Pächtern durch Festsetzung
eines bestimmten Einheitswertes als Geringfügigkeitsgrenze für den
Bezug von Arbeitslosengeld bei Bewirtschaftung eines
land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ... mehr lesen...