Die Vorgeschichte des Beschwerdefalles ergibt sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Juni 1992, Zl. 92/08/0062, woraus im vorliegenden Verfahren noch Folgendes von Bedeutung ist: Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hatte mit Bescheid vom 8. Jänner 1991 festgestellt, dass die Zweitbeschwerdeführerin beim Erstbeschwerdeführer in der Zeit vom 15. Februar 1988 bis 30. November 1988 und vom 19. April 1989 bis 1. Juni 1989 als Hausangestellte nicht sozialversich... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Menschen, mit dem man längere Zeit gemeinsam lebt und wirtschaftet, somit eine Lebensgemeinschaft unterhält, zählt durchaus zum typischem Bild einer solchen Lebensgemeinschaft. Eu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete in der Zeit vom 3. Oktober 1960 bis 31. August 1961 den ordentlichen Präsenzdienst beim Österreichischen Bundesheer. Mit Wirksamkeit vom 1. September 1961 wurde er zum zeitverpflichteten Soldaten ernannt und war in dieser Eigenschaft vom 1. April 1966 bis 30. September 1966 dem Bundeskanzleramt dienstzugeteilt. Vom 1. Oktober 1966 bis zu seinem Austritt am 30. Juli 1968 war er als Rechnungsassistent im Bundeskanzleramt tätig. Vom 31. Juli 1968 bis 17. Feb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1;AlVG 1977 §14 Abs1;AlVG 1977 §14 Abs4 lita;AlVG 1977 §14 Abs4 litb;AVG §56;GÜG §45e;VwRallg;WehrG 1955 §10;WehrG 1955 §51;
Rechtssatz: Die Frage, ob Beschäftigungsze... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §1;AlVG 1977 §21 Abs1;
Rechtssatz: Ob eine nach § 21 Abs 1 AlVG zu beurteilende Beschäftigung arbeitslosenversicherungspflichtig war, ist nach den Normen des AlVG über die Versicherungspflicht (§§ 1 bis 5 AlVG) iVm den darin verwiesenen Bestimmungen des ASVG sowie nach allfällig anzuwendenden Staatsverträgen zu beurteilen. ... mehr lesen...