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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1;Rechtssatz
Die Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Menschen, mit dem man längere Zeit gemeinsam lebt und wirtschaftet, somit eine Lebensgemeinschaft unterhält, zählt durchaus zum typischem Bild einer solchen Lebensgemeinschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080100.X02Im RIS seit
28.12.2001