Entscheidungen zu § 86a Abs. 1 ZPO

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2020/9/22 WIV89/2020

1. Mit Kundmachung des Bürgermeisters der Stadt Wien über die Ausschreibung der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020 in der Bundeshauptstadt Wien vom 26. Juni 2020 wurde die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates und der Bezirksvertretungen für Sonntag, den 11. Oktober 2020, ausgeschrieben. 2. Mit dem am 21. August 2020 eingelangten Schreiben wird vom Anfechtungswerber unter dem Betreff: "Eintragungsbegehren" die "Beschwerde erhoben" und gleichzeitig "die Wahlanfechtung ausgesprochen... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 22.09.2020

RS Vfgh 2020/9/22 WIV89/2020

Index: L0350 Gemeindewahl, Bürgermeisterwahl
Norm: B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litiB-VG Art141 Abs1 litjWr GemeindewahlO §36ZPO §86a Abs1, §86a Abs2VfGG §7 Abs2, §67 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung der Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2020; Wahlanfechtung vor Beendigung des Wahlverfahrens unzulässig; keine direkte Anfechtung der Nichteintragung in das Wählerverzeichnis vor dem VfGH wegen Vorhand... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 22.09.2020

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