Norm: ZPO §79ZPO §434 Abs1
Rechtssatz: Die Form des Protokollarantrags steht für anwaltlich vertretene Parteien nicht zur Verfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 19/20t Entscheidungstext OGH 28.02.2020 6 Ob 19/20t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133038 Im RIS seit 12.05.2020 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §79ZPO §84 IIZPO §520 Abs1 E1ZPO §520 Abs1 E2
Rechtssatz: Nimmt ein Gerichtshof entgegen der Vorschrift des § 520 Abs 1 ZPO einen Protokollarrekurs gegen eine Exekutionsbewilligung auf, ist dieser Rekurs nicht nur wirksam, sondern bedarf auch nicht, weil es sich nicht um einen Parteienfehler sondern einen Gerichtsfehler handelt, der Verbesserung durch anwaltliche Fertigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 9. September 1975 starb Johanna D, am 3. Juni 1976 deren Ehemann Rupert D sen. Keiner von beiden hinterließ ein Testament. Sie hatten drei Kinder, und zwar die Klägerin, eine weitere Tochter namens Marianne St. und einen Sohn Rupert D jun. Wesentlicher Bestandteil der beiden Verlassenschaften war die Liegenschaft EZ 379 KG M mit dem Haus H-Weg 3. Am 15. November 1976 gab die beklagte Rechtsanwältin als bevollmächtigte Vertreterin der Klägerin in den Verlassenschaftsabhandlungen nac... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4Geo §54Geo §63 Abs5ZPO §74ZPO §75 Z3ZPO §79ZPO §434
Rechtssatz: § 4 Abs 3 AußStrG, wonach schriftliche Gesuche hinsichtlich der allgemeinen Erfordernisse der Form nach den Vorschriften der Prozeßordnung eingerichtet sein müssen, legt die analoge Anwendung der Bestimmungen der ZPO über Schriftsätze auch für protokollarisches Anbringen der Parteien im Außerstreitverfahren nach (§ 79 ZPO). Solches Anbringen wird daher erst mit Unte... mehr lesen...