RS OGH 1994/2/23 3Ob180/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1994
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Norm

ZPO §79
ZPO §84 II
ZPO §520 Abs1 E1
ZPO §520 Abs1 E2

Rechtssatz

Nimmt ein Gerichtshof entgegen der Vorschrift des § 520 Abs 1 ZPO einen Protokollarrekurs gegen eine Exekutionsbewilligung auf, ist dieser Rekurs nicht nur wirksam, sondern bedarf auch nicht, weil es sich nicht um einen Parteienfehler sondern einen Gerichtsfehler handelt, der Verbesserung durch anwaltliche Fertigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0036510

Dokumentnummer

JJR_19940223_OGH0002_0030OB00180_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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