Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 22.5.2000 zu 57 Nc 4/00v wurde dem Kläger die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts bewilligt und in der Folge von der Rechtsanwaltskammer Wien der Antragsteller Rechtsanwalt Dr. A*****zum Verfahrenshilfeanwalt bestellt. Dieser vertrat den Kläger von der Klagseinbringung am 26.5.2000 bis zur Umbestellung mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien vom 22.11.2002 (ON 33), mit welche... mehr lesen...
Norm: ZPO §70 Abs3ZPO §71
Rechtssatz: Die rechtskräftige Verpflichtung des Prozessgegners einer durch einen Verfahrenshilfeanwalt vertretenen Partei zum Kostenersatz iSd § 70 Abs 3 ZPO schließt die Verpflichtung zur Nachzahlung nach § 71 ZPO - liegen die Voraussetzungen dafür vor - nicht aus. Während § 70 Abs 3 ZPO dem Grundsatz entspricht, den Prozessgegner kostenmäßig soweit wie möglich so zu behandeln, als würde er gegen eine Partei ohne Ver... mehr lesen...