Norm: ZPO §70ZPO §71
Rechtssatz: Erwägt das Gericht eine Verfügung nach § 71 ZPO, hat es stets zu prüfen, ob bei Beendigung des Rechtsstreits die Voraussetzungen des § 70 Satz 1 ZPO gegeben waren, bejahendenfalls weiter, ob der Gegner die danach auf ihn entfallenden Zahlungsverpflichtungen bereits erfüllt hat. Soweit dies der Fall ist, darf der entsprechende Betrag nicht auch der ursprünglich Verfahrenshilfe genießenden Partei auferlegt werden ... mehr lesen...
Norm: ASGG §2ZPO §70GGG §20
Rechtssatz: Im Falle einer vergleichsweisen Bereinigung einer Arbeitsrechtssache ist keine Entscheidung im Sinne des zweiten Satzes des § 70 Abs.1 ZPO notwendig, sondern hat ausschließlich der Kostenbeamte im Jv-Wege darüber zu befinden, inwieweit die Gebührenpflicht nach dem Gegner der gebührenbefreiten Partei nach dem § 20 GGG trifft. Eine Entscheidung des Gerichtes darüber ist mit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 A... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24.Oktober 1985 wurde über das Vermögen des Beklagten der Anschlußkonkurs eröffnet. Der Konkurs wurde nach rechtskräftiger Bestätigung eines am 24.Juli 1986 angenommenen Zwangsausgleiches mit Beschluß vom 16.Oktober 1986 gemäß § 157 Abs 1 KO aufgehoben. Am 14.Juli 1987 beantragte die klagende Partei auf Grund einer Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis dieses Konkursverfahrens die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbring... mehr lesen...
Norm: ZPO §70
Rechtssatz: Das bis dahin bestandene Aufrechnungsverbot des § 70 Abs 2 ZPO alter Fassung wurde durch des Verfahrenshilfegesetz BGBl 1973/569 beseitigt. Durch das genannte Gesetz erfolgte eine völlige Gleichstellung des Kostenersatzes für den frei gewählten und für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt. Entscheidungstexte 3 Ob 14/92 Entscheidungstext OGH 26.02.1992 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §70
Rechtssatz: Der Kostenanspruch steht der armen Partei zu. Jedoch hat der Armenanwalt ausschließliche Inkassobefugnis. Entscheidungstexte 1 Ob 69/50 Entscheidungstext OGH 27.05.1950 1 Ob 69/50 Veröff: EvBl 1950/426 3 Ob 104/69 Entscheidungstext OGH 14.01.1970 3 Ob 104/69 Veröff: EvBl 1970/150 S 243 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §70
Rechtssatz: Dem Armenanwalt steht trotz Verzichtes der armen Partei auf Kostenersatz die Einziehungsbefugnis zu. Entscheidungstexte 3 Ob 203/32 Entscheidungstext OGH 08.03.1932 3 Ob 203/32 Veröff: SZ 14/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0036176 Dokumentnummer J... mehr lesen...