Begründung: Mit Urteil vom 23. Mai 1950 hatte das Erstgericht (AZ C 62/49) den Vater der Klägerin als Vater des damals minderjährigen Beklagten festgestellt und zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Berufung und Revision gegen diese Entscheidung blieben erfolglos. Am 29. Juli 2006 starb der festgestellte Vater. In ihrer auf Wiederaufnahme des genannten Verfahrens gerichteten Klage vom 30. November 2007 brachte die Klägerin im Wesentlichen vor: Sie sei zusammen mit zwei Geschwistern ... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 Abs1 Z2 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 Abs1 Z2 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Der Schiedsspruch ist nur dann anfechtbar und unwirksam, wenn der klagenden Partei das rechtliche Gehör überhaupt nicht gewährt wurde. Eine bloß lückenhafte Sachverhaltsfeststellung oder mangelhafte Erörterung rechtserheblicher Tatsachen bildet noch keine Grundlage zur Aufhebungsklage. Der Schiedsspruch ist daher nicht ... mehr lesen...