Begründung: Das Erstgericht bewilligte im vereinfachten Bewilligungsverfahren aufgrund des vollstreckbaren Schiedsspruchs des ständigen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien vom 7. Jänner 2009, SCH-4037, die Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 18.450,58 EUR sA und der Kosten des Exekutionsantrags. Das Mehrbegehren auf Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung (Rechnungslegung) und zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ... mehr lesen...
Norm: EO 1 Z16EO §54 Abs2ZPO §594 Abs2ZPO §606 Abs6 idF BGBL I Nr 7/2006 (SchiedsRÄG 2006)
Rechtssatz: Die einer Anfechtung vor einer höheren schiedsgerichtlichen Instanz nicht mehr unterliegenden Sprüche von Schiedsrichtern und Schiedsgerichten (und die vor diesen abgeschlossenen Vergleiche) sind gemäß § 1 Z 16 EO Exekutionstitel. Für den Schiedsspruch bestimmt § 594 Abs 2 ZPO, dass der Obmann, im Fall seiner Verhinderung ein anderer Schiedsri... mehr lesen...