Adolf B, der außereheliche Vater der Erst- bis Drittkläger, wurde am 21. 1. 1966 auf der Bundesstraße am westlichen Ortsausgang von Brixlegg durch den vom Zweitbeklagten gelenkten PKW der Erstbeklagten niedergestoßen und getötet. Der Zweitbeklagte wurde deshalb mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck des Vergehens nach § 335 StG schuldig erkannt. Die Erst- bis Drittkläger begehrten vom Zweitbeklagten als schuldigem Lenker und von der Erstbeklagten als Halter des Unfallsfahrzeuges u... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn die Klage zunächst ohne pflegschaftsbehördliche Ermächtigung eingebracht, der Mangel der Prozessermächtigung nachträglich jedoch saniert wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 91/71 Entscheidungstext OGH 18.05.1971 8 Ob 91/71 Veröff: SZ 44/76 8 Ob 4... mehr lesen...
Die Eltern der minderjährigen Vera Erna H haben am 24. Februar 1962 in Niederösterreich die Ehe geschlossen. Der Vater und die Minderjährige sind deutsche Staatsbürger, während die Mutter die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Mit Urteil des Landgerichtes Berlin vom 6. März 1964 wurde die Ehe der Eltern aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die Minderjährige blieb zunächst in Obhut der mütterlichen Großmutter in H bei Krems; nunmehr befindet sie sich bei ihrer Mutter in ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf die erstgerichtliche Entscheidung zur Klärung der gesetzlichen Vertretung nicht aufheben; die Aufhebung ist aber durch abgesondertes Rechtsmittel nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 8 Ob 81/70 Entscheidungstext OGH 14.04.1970 8 Ob 81/70 3 Ob 146/74 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs2ZPO §6 Abs3
Rechtssatz: Der dem Prozeßkurator erteilte Auftrag, die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters zu veranlassen, kann durch ein abgesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 312/61 Entscheidungstext OGH 08.09.1961 2 Ob 312/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2eZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, auch im Außerstreitverfahren den Mangel der gesetzlichen Vertretung (§ 477 Abs 1 Z 5 ZPO) in sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs 2 ZPO dadurch zu beheben, daß der gesetzliche Vertreter den von der nicht vertretungsbefugten Mutter und Vormünderin rechtzeitig eingebrachten Rekurs genehmigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §811ZPO §1 AgZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Solange die Erbserklärung der Erben noch nicht bei Gericht angenommen ist, ist die Legitimation der erbserklärten Erben für die Führung eines Prozesses nicht gegeben. Dem Kläger kann in diesem Falle eine Frist nach § 6 Abs 2 ZPO zur Beseitigung dieses Mangels ( auf der Beklagtenseite ) nicht aufgetragen werden. Ist im Verlauf des Prozesses die Erbserklärung bei Gericht angenommen worden, dann wurd... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Die Frist zur Behebung des mit Nichtigkeit bedrohten Mangels ist eine richterliche, jederzeit erstreckbare Frist, die vom Gericht von Amts wegen zu erteilen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist tritt die Nichtigkeit des Verfahrens bzw der sonst in Betracht kommenden Prozesshandlung nicht von selbst, sondern erst durch den Ausspruch des Gerichtes ein. Wird vor diesem Ausspruch der Mangel saniert, dann ist die Nich... mehr lesen...