Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Die Verjährung wird auch unterbrochen, wenn die Klage zunächst ohne pflegschaftsbehördliche Ermächtigung eingebracht, der Mangel der Prozessermächtigung nachträglich jedoch saniert wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0034919Dokumentnummer
JJR_19710518_OGH0002_0080OB00091_7100000_001