Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 8. 7. 1996 bei der Schlichtungsstelle des Stadtmagistrats ***** begehrte die Antragstellerin als Vermieterin der Bestandliegenschaften EZ 230/II Grundbuch ***** (*****), EZ 231 Grundbuch ***** (*****) und EZ 645/II Grundbuch ***** (*****) die Anhebung des Hauptmietzinses gemäß § 12a Abs 3 MRG auf monatlich S 1,384.200. Derzeit bezahle die Antragsgegnerin jährlich eine Miete von S 8,300.000, was einem Mietzins von S 90 pro Quad... mehr lesen...
Norm: ZPO §592ZPO §594ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §606 idF SchiedsRÄG 2006ZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Weil ein Schiedsspruch die in Schriftform durch Schiedsrichter gefällte Sachentscheidung über einen objektiv schiedsfähigen Gegenstand aufgrund eines Parteienantrags ist, hat das Fehlen einer dieser Grundvoraussetzungen zur Folge, dass kein Schiedsspruch, also ein Nicht-Schiedsspruch vorliegt, der ipso facto wirkungslos ist... mehr lesen...
Begründung: Mit den Beschlüssen vom 29. 6. 1999 wurde das gegen den Verpflichteten im "Urkundsprozess" erlassene Anerkenntnisvorbehaltsurteil des Landgerichts Hannover vom 3. 2. 1999, Geschäftszeichen 22 O 164/98, für Österreich für vollstreckbar erklärt und der Betreibenden aufgrund dieses Titels zur Hereinbringung von 30.000 DM sA (= 211.065,89 S sA) die Fahrnisexekution bewilligt. Nach Teilzahlungen des Verpflichteten wurde die Exekution schließlich auf 130.280,27 S sA eingeschrä... mehr lesen...
Die Gesellschafter der Franz M OHG in Dornbirn, deren geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Mehrheitsgesellschafter die Kläger sind, haben für Gesellschaftsstreitigkeiten ein Schiedsgericht vereinbart. Als Meinungsverschiedenheiten mit den übrigen Gesellschaftern Konsul Manfred R, Ing Guntram R und Lothar R auftraten, die außergerichtlich nicht beigelegt werden konnten, wurde von den Klägern das Schiedsgericht angerufen, das aus dem von den Klägern bestellten Rechtsanwalt Dr Günth... mehr lesen...
Norm: ZPO §579ZPO §592
Rechtssatz: Die Klage auf Unterfertigung der Urschrift und der Ausfertigungen des gefällten Schiedsspruches ist zulässig (mit umfangreichen Judikaturangaben und Literaturangaben). Entscheidungstexte 1 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 252/69 Veröff: RZ 1970,169 = EvBl 1970/253 S 438 = JBl 1971,528 = SZ 43/25 ... mehr lesen...
Norm: dZPO §592 ffEO §35 EZPO §233Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD allg
Rechtssatz: Das in Deutschland anhängige Nachverfahren begründet Streitanhängigkeit in bezug auf eine Oppositionsklage in Österreich gegen eine Exekution auf Grund eines im Urkundenverfahren ergangenen vorläufig vollstreckbaren Urteils. Entscheidungstexte 3 Ob 41/69 Entscheidungstext OGH 14.05.1969 3 O... mehr lesen...