Norm: ZPO §59 Abs2
Rechtssatz: Der Antrag auf Auferlegung einer aktorischen Kaution ist abzuweisen, wenn nicht ein bestimmter Betrag begehrt wird, mag auch der Kläger sich zum Erlag eines bestimmten Betrages bereit erklären. Entscheidungstexte 4 Ob 52/51 Entscheidungstext OGH 12.07.1951 4 Ob 52/51 Veröff: JBl 1951,598 = EvBl 1951/497 S 622 ... mehr lesen...