Norm
ZPO §59 Abs2Rechtssatz
Der Antrag auf Auferlegung einer aktorischen Kaution ist abzuweisen, wenn nicht ein bestimmter Betrag begehrt wird, mag auch der Kläger sich zum Erlag eines bestimmten Betrages bereit erklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0036071Dokumentnummer
JJR_19510712_OGH0002_0040OB00052_5100000_001