Norm: ZPO §579ZPO §592
Rechtssatz: Die Klage auf Unterfertigung der Urschrift und der Ausfertigungen des gefällten Schiedsspruches ist zulässig (mit umfangreichen Judikaturangaben und Literaturangaben). Entscheidungstexte 1 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 252/69 Veröff: RZ 1970,169 = EvBl 1970/253 S 438 = JBl 1971,528 = SZ 43/25 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §579ZPO §592 Abs2ZPO §595 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Fehlt es an einer vom Schiedsrichter gefertigten Urschrift des Schiedsspruches und ebensolcher Ausfertigungen, so kann dieser Mangel nicht durch ein auf Vollstreckbarkeit lautendes Urteil ersetzt werden, vielmehr ist eine darauf gerichtete Klage abzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 138/64 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Die Klägerin brachte am 8. August 1947 gegen den Beklagten die Klage ein mit dem Begehren, den zwischen den Streitteilen am 2. Jänner 1946 abgeschlossenen Pachtvertrag für aufgehoben zu erklären und den Beklagten zur Übergabe und Räumung zu verpflichten. Bei der am 12. September 1947 abgehaltenen ersten Streitverhandlung beantragte der Beklagte die Abweisung des Klagebegehrens und wendete insbesondere Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein, da im Pachtvertrage die Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: ZPO §579
Rechtssatz: Die Weigerung des nicht im Schiedsvertrag bestellten, sondern auf Grund des Schiedsvertrages ernannten Schiedsrichters hat nicht zur Folge, daß der Schiedsvertrag außer Kraft tritt, sondern nur, daß ein anderer Schiedsrichter zu ernennen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 437/32 Entscheidungstext OGH 22.06.1932 3 Ob 437/32 Veröff: SZ 14/134 ... mehr lesen...