Begründung: Mit seiner am 28.7.1995 bei Gericht eingelangten Wechselklage begehrte der Kläger auf Grund von insgesamt 11 am 21.4.1992, am 29.10.1992, am 1.1.1993 und am 16.1.1993 jeweils in Teneriffa ausgestellter Wechsel, die der Beklagte teils akzeptiert, teils als Bürge für die Akzeptanten mitgefertigt hatte, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Da die Wechsel keinen Effektivvermerk aufwiesen, sei der Kläger berechtigt, die in spannischer Währung ausgedrückten Wechs... mehr lesen...
Norm: ZPO §556
Rechtssatz: Durch diese Bestimmung soll der Schutz des gutgläubigen Wechselregreßberechtigten erreicht werden, der nachträglich, also nach Fällung des Erkenntnisses, aber vor Einbringung des Wiedereinsetzungsantrages oder der Wiederaufnahmsklage seine wechselmäßigen Ansprüche an Dritte durch Ablauf der Zeit, zum Beispiel infolge Verjährung des Rückgriffsanspruches gegen Indossatare (Art 70 WG), ganz oder zum Teil verloren hat ode... mehr lesen...
Der Kläger brachte vor, er sei mit rechtskräftigem Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichtes Wien vom 18. Mai 1960, 16 Cg 224/60, als Akzeptant eines Wechsels vom 11. Jänner 1960 zusammen mit Herbert M. und der Firma B. zur Zahlung eines Betrages von 50.000 S s. A. verurteilt worden. Er beantragt nunmehr die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 530 Abs. 1 Z. 1 ZPO. mit folgender Begründung: er habe im Spätherbst 1959 verschiedene Wechsel akzeptiert, habe aber erst vor kurzer Zeit V... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 DZPO §556ZPO §557
Rechtssatz: Gegen einen Wechselzahlungsauftrag kann keine Wiederaufnahmsklage erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 364/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 364/60 Veröff: RZ 1961,68 = SZ 33/109 = EvBl 1961/59 S 99 1 Ob 365/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 365/60 ... mehr lesen...