Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gegen § 11 Abs. 1 KSchG verstoßende Ausstellung eines Wechsels macht diesen weder nichtig, noch vernichtbar. Voraussetzung des Regressanspruchs des § 11 Abs. 2 KSchG ist, dass der Verbraucher den Wechsel eingelöst hat (SZ 50/147; RdW 1988, 90), was hier jedenfalls nicht geschehen ist. Die dogmatische Wurzel des § 1014 ABGB zeigt, dass § 11 KSchG nicht dazu dient, die Verpflichtung aus dem Grundgeschäft zu umgehen (v... mehr lesen...
Das Erstgericht hielt den von ihm erlassenen Wechselzahlungsauftrag vom 11. August 1969, AZ 27 Cg 1086/69, aufrecht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung der eingeklagten Wechselsumme von 25.400 S s A, wobei es von folgenden Feststellungen ausging: Die Parteien seien vor einigen Jahren in der Schweiz beruflich tätig gewesen. Der Kläger habe dort durch Vermittlung des Beklagten von Ing Elie T ein Darlehen von 15.000 sfr aufgenommen, hievon dem Beklagten 5000 sfr gegeben und hiefür ... mehr lesen...