Begründung: Der Kläger beantragte in seiner am 28. 5. 1998 überreichten Wechselklage die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen den Beklagten über S 80.000,-- sA. Dieser Wechselklage lag der am 17. 10. 1997 vom Kläger in Wien ausgestellte Wechsel bei. Dieser enthält auf der Vorderseite eine - schwer leserliche bzw unleserliche - Unterschrift des Ausstellers (ohne Adresse); auf der Rückseite des Wechsels scheint der gleiche Schriftzug auf. Zwischen dem Vermerk über die En... mehr lesen...
Norm: ZPO §554ZPO §557
Rechtssatz: Ist der Wechsel wegen Fehlens eines im Art 1 WG angeführten notwendigen Bestandteiles ungültig, dann ist nicht nur der Antrag auf Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages abzuweisen, sondern trotz § 554 ZPO auch nicht das ordentliche Wechselverfahren einzuleiten und die Wechselklage zurückzuweisen. Lediglich dann, wenn - etwa infolge von Streichungen und Verbesserungen - Bedenken gegen die Echtheit eines alle ... mehr lesen...
Der Beklagte hat in dem schriftlichen Übereinkommen vom 18. Feber 1950 anerkannt, der Klägerin und dem Hans Heinrich S. aus dem Titel des Schadenersatzes einen Betrag von 200.000 S schuldig zu sein, und hat sich verpflichtet, diese Schuld in Raten, wovon die erste Rate am 1. April 1950 fällig sein sollte, zu bezahlen. Am 23. März 1950 übergab der Beklagte den Rechtsanwälten Dr. Albrecht A. und Dr. Stefan P. als den Vertretern der Gläubiger einen von ihm als Akzeptanten unterschriebene... mehr lesen...