Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht 1) den Schiedsspruch des Internationalen Handelsschiedsgerichtes bei der rumänischen Handels- und Industriekammer und der Stadt Bukarest vom 9. März 2004, Nr. 34/2003, in Österreich für vollstreckbar erklärt und 2) aufgrund dieses Titels der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung von USD 33.543,-- und der Exekutionsantragskosten von EUR 1.309,-- die Fahrnis- und die Forderungsexekution bewilligt und 3) ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1EO §84bZPO §54a Abs2
Rechtssatz: Besteht im Ursprungsstaat nicht eine dem § 54a Abs 2 ZPO vergleichbare Regelung, darf dem betreibenden Gläubiger aufgrund eines ausländischen Exekutionstitels ohne entsprechenden Ausspruch im Titel die Exekution zur Hereinbringung der Zinsen aus den zugesprochenen Kosten nicht bewilligt werden. Entscheidungstexte 46 R 271/07d Entscheid... mehr lesen...