Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner am 29. 5. 2002 beim Erstgericht eingebrachten Klage die Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem er mit Versäumungsurteil vom 24. 4. 2001 zur Zahlung von ATS 62.902,29 sA an den Wiederaufnahmebeklagten verurteilt worden war. Dabei stützte er sich ausschließlich auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 4 ZPO und brachte dazu vor, das Kostenverzeichnis sei vom nunmehrigen Wiederaufnahmebeklagten nachträglich angefertigt und vom Richter nac... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 20. Jänner 1987, 6 Ob 526/85, hat der Oberste Gerichtshof unter anderem aus Anlaß der gegen den Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 12.Juli 1984, 6 Ob 614/84, von Gertrude O*** erhobenen, auf § 530 Abs. 1 Z 4 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage im Sinne des § 539 Abs. 1 ZPO die Einleitung des strafgerichtlichen Verfahrens gegen den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger sowie gegen die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobe... mehr lesen...
Norm: ZPO §539 Abs2
Rechtssatz: Wurde die Anzeige wegen mangelnden Tatbestandes gemäß § 90 Abs 1 StPO zurückgelegt, ist die Wiederaufnahmsklage gemäß § 539 Abs 2 Satz 2 ZPO ohne vorgängige mündliche Verhandlung als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 526/85 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 6 Ob 526/85 9 ObA 38/90 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §539 Abs2
Rechtssatz: Das Prozeßgericht hat nicht selbst darüber zu entscheiden, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Entscheidungstexte 7 Ob 366/65 Entscheidungstext OGH 21.12.1965 7 Ob 366/65 10 ObS 34/14v Entscheidungstext OGH 23.04.2014 10 ObS 34/14v Vgl auch 6 Ob 189/16m En... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Wiederaufnahmsklage gemäß § 539 Abs. 2 ZPO. zurückgewiesen, weil die Anzeige der Wiederaufnahmsklägerin gegen die Beklagten mangels Tatbestandes von der Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt worden ist (§ 90 StPO.). Über Rekurs der klagenden Partei hat das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß "behoben", weil aus dem Strafakte 26 c Vr 2454/53 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien hervorgeht, daß die Rekurswerberin einen von der Ratskammer noch nicht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §539 Abs2
Rechtssatz: Erst mit der abschlägigen Erledigung eines gestellten Subsidiarantrages durch die Ratskammer ist die Voraussetzung für eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage nach § 539 Abs 2 ZPO erfüllt. Entscheidungstexte 2 Ob 693/53 Entscheidungstext OGH 16.09.1953 2 Ob 693/53 Veröff: SZ 26/226 9 ObA 38/90 Ents... mehr lesen...