Begründung: 1. Mit hg. Beschluß vom 11. Juni 2002, A13/01-12 ua. Zlen., wurde ua. der - von neuem - gestellte Verfahrenshilfeantrag des Klägers wegen rechtskräftig entschiedener Sache als unzulässig zurückgewiesen (Pkt. 3.). 2. Dagegen richtet sich die vorliegende, auf §35 Abs1 VfGG iVm §529 Abs1 Z2 ZPO gestützte "Nichtigkeitsklage". Begründend wird dazu im wesentlichen ausgeführt, der Kläger habe bereits mit Schriftsätzen vom 12. Februar sowie vom 9. Apr... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §529 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Nichtigkeitsklage gegen die Zurückweisung
neuerlich gestellter Verfahrenshilfeanträge wegen entschiedener Sache
mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Ein Beschluß, mit dem ein Verfahrenshilfeantrag ab- bzw zurückgewiesen wird, ist keine "die... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Verfassungsgerichtshof wies mit Beschluß vom 26. September 1995, GZ B2787/95-4, die von Z P gemäß Art144 B-VG erhobene Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abweisenden Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. Juli 1995, Z302.011/2-III/11/95, wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist zurück. In der
Begründung: dieses Beschlusses heißt es ua. wörtlich: "Wie aus dem vom... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Verfassungsgerichtshof wies mit Beschluß vom 26. September 1995, GZ B2787/95-4, die von Z P gemäß Art144 B-VG erhobene Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abweisenden Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 13. Juli 1995, Z302.011/2-III/11/95, wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist zurück. In der
Begründung: dieses Beschlusses heißt es ua. wörtlich: "Wie aus dem vom... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §35ZPO §146 Abs1ZPO §529 Abs1 Z2
Leitsatz: Keine Folge hinsichtlich einer "Nichtigkeitsklage" und einem
Wiedereinsetzungsantrag gegen einen Zurückweisungsbeschluß des
Verfassungsgerichtshofs wegen Fristversäumnis
Rechtssatz: Ohne auf die Frage eingehen zu müssen, ob und inwieweit §35 Abs1 VfGG die sinngemäße... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §33VfGG §35ZPO §146 Abs1ZPO §529 Abs1 Z2
Leitsatz: Keine Folge hinsichtlich einer "Nichtigkeitsklage" und einem
Wiedereinsetzungsantrag gegen einen Zurückweisungsbeschluß des
Verfassungsgerichtshofs wegen Fristversäumnis
Rechtssatz: Ohne auf die Frage eingehen zu müssen, ob und inwieweit §35 Abs1 VfGG die sinngemäße... mehr lesen...