Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 1971 geriet der von Anton G***** der nicht im Besitze einer Lenkerberechtigung war, gelenkte VW-Bus auf der Bundesstraße 1 am westlichen Ortsende von Kirchbichl-Bruckhäusl in einer leichten Rechtskurve ins Schleudern und stieß gegen eine Gartensäule. Dabei wurde Anton S***** als Insasse des VW-Busses schwer verletzt. Anton G***** wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk). Der Erstbeklagte Hermann H***** ist H... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Nebenintervention des Dr. K. auf Seite der Klägerin für zulässig erklärt. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Beklagten, mit welcher dieser auch den Beschluß auf Zulassung des Nebenintervenienten bekämpfte, nicht Folge gegeben. Der Oberste Gerichtshof wies die Revision des Beklagten, soweit sie sich gegen die Zulassung der Nebenintervention richtet, zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Nebenintervention des ... mehr lesen...