Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin gegen den klagsabweisenden Teil des Urteils des Erstgerichtes mit der
Begründung: als verspätet zurück, das Urteil sei der Klagevertreterin am 16. 1. 2001 zugestellt, die Berufung aber erst am 14. 2. 2001 und damit einen Tag nach dem Ende der vierwöchigen Berufungsfrist bei Gericht (persönlich) überreicht worden. Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Re... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung des Klägers gegen das klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes mit der
Begründung: als verspätet zurück, das Urteil sei dem Klagevertreter am 14. 3. 2000 zugestellt, die Berufung aber erst am 12. 4. 2000 und damit einen Tag nach dem Ende der 4-wöchigen Berufungsfrist zur Post gegeben worden. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Kläger erhobene Rekurs ist jedenfalls - oh... mehr lesen...