Begründung: Das Erstgericht versteigerte die Liegenschaft EZ 510... der verpflichteten Parteien um das Meistbot von 4,7 Mio S. Ersteherin war die betreibende Partei. Im Meistbotsverteilungsbeschluss vom 22. Dezember 2000 (ON 115) sprach das Erstgericht, soweit für die vorliegende Entscheidung noch von Bedeutung, aus, dass dem Antrag der betreibenden Partei gemäß § 222 Abs 4 EO auf Einverleibung einer Ersatzhypothek im Betrag von 900.000 S ua auf der nicht versteigerten Liegenscha... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der damals bereits bei einer anderen Versicherungsanstalt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte, schloss im Mai 1996 mit der beklagten Partei einen Rechtsschutzversicherungsvertrag, der auch Arbeitsgerichts-Rechtsschutz umfasst. Beginn des Versicherungsverhältnisses war dabei der 1. 6. 1996. Nach Art 20 Z 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB 1995 wird für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im erstinstanzlichen Verfahren durch einen vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer (im folgenden nur Ausschuss) zum Verfahrenshelfer bestellten Rechtsanwalt (1. Verfahrenshelfer) vertreten, dem am 16. Juni 1999 auch das klageabweisende Ersturteil zugestellt wurde. Während des Laufs der Berufungsfrist bestellte der Ausschuss über Ersuchen des 1. Verfahrenshelfers an dessen Stelle zuerst einen anderen Rechtsanwalt (2. Verfahrenshelfer) und sch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erteilte der ersten beklagten Partei, einer Gesellschaft mbH & Co KG, die ein Dachdeckungsunternehmen betreibt und deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweite Beklagte ist, einen Werkauftrag zur Neueindeckung seines Schloßgebäudes. Die erste Beklagte führte die Arbeiten in den Monaten April und Mai 1984 aus und legte über die mit 30.Mai 1984 fertiggestellten Arbeiten ihre mit 29.Juni 1984 datierte Rechnung über einen Betrag von S 742.733,32. De... mehr lesen...
Begründung: Die vom Erstgericht zu ON 4 erlassene einstweilige Verfügung wurde vom Rekursgericht bestätigt. Gegen den rekursgerichtlichen Beschluß erhob der Gegner der gefährdeten Partei das Rechtsmittel des Revisionsrekurses an den Obersten Gerichtshof, welches das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß unter Hinweis auf § 78 EO, § 528 Abs 1 Z 1 ZPO als unzulässig zurückwies; es sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 300.000,-- übersteige. Rechtli... mehr lesen...