Begründung: Der Kläger richtete seine Klage zunächst gegen „S***** J*****-Spital L***** S*****, vertreten durch die Gemeinnützige S*****L***** Betriebsgesellschaft mbH" und stützte sein Leistungs- und Feststellungsbegehren auf Schadenersatz. Anlässlich der Durchführung einer Gallenblasenoperation im S***** J*****-Spital sei ein Kunstfehler passiert, welcher beim Kläger Dauerfolgen ausgelöst habe. Überdies hätte er sich bei ausreichender Aufklärung über die möglichen Gefahren durch ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 7. 9. 1998 beim Erstgericht eingelangten Klage brachte der Kläger unter anderem vor, die Erst- und die Zweitbeklagte hätten als Richterinnen des Bezirksgerichts für ZRS Graz dadurch die Sanierung einer auf seinem Grund zur Errichtung einer Tiefgarage ausgehobenen Baugrube verhindert, daß die Erstbeklagte mittels einstweiliger Vorkehrung und sodann mit dem im Besitzstörungsverfahren ergangenen Endbeschluß jede Bautätigkeit untersagt und die Zweitbeklagte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 1. 1987 Angestellter einer in der Folge in Konkurs verfallenen Gesellschaft mbH. Da das Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, erhielt der Kläger in der Zeit vom 1. 10. 1994 bis 31. 5. 1995 keinerlei Gehaltszahlungen. Zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages gab es zwar immer wieder Gespräche hinsichtlich der rückständigen Zahlungen, jedoch drohte der Kläger, dem die schlechte finanzielle Lage seines Arbeitgebe... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen sind zu je 3/8 Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus, die für den Betrieb eines gastgewerblichen Unternehmens genützt werden. Mit der Behauptung, der gastgewerbliche Betrieb sei von der Antragsgegnerin "zuletzt 1994 an Marianne B***** verpachtet worden", stellten die Antragstellerinnen am 23.5.1995 bei der Schlichtungsstelle den Antrag... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat das erstrichterliche Urteil aufgehoben und die Sache an die erste Instanz rückverwiesen. Es sprach die Rechtsansicht aus, daß der von der beklagten Partei erst bei der Streitverhandlung geltend gemachte Mangel der Aktivlegitimation, weil verspätet erhoben, im Verfahren nicht zu berücksichtigen sei und das Erstgericht nur zu prüfen habe, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund gegeben sei oder nicht. Das Erstgericht erklärte nach Verfahrensergänzung die Kündigu... mehr lesen...